Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

S-Process Equipment AcquiCo GmbH; Schenck Process Holding GmbH - BWB/Z-521 | Bundeswettbewerbsbehörde

S-Process Equipment AcquiCo GmbH; Schenck Process Holding GmbH

BWB/Z-521

07.09.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

S-Process Equipment AcquiCo GmbH, eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Industri Kapital, hat am 18. August 2007 einen Anteilskaufvertrag mit Schenck Process Finance S.à.r.l. geschlossen, um die alleinige Kontrolle über Schenck Process Holding GmbH zu erwerben. Die Durchführung der Transaktion hängt unter anderem von der Freigabe der zuständigen Wettbewerbsbehörden ab.Betroffener Geschäftszweig: Mess- und Verfahrenstechnik.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.10.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.10.2007 weggefallen.

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