Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nordic Capital Fund VI L.P.; Nefab AB - BWB/Z-516 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nordic Capital Fund VI L.P.; Nefab AB

BWB/Z-516

06.09.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Namens und im Auftrag von Nordic Capital Fund VI L.P. und in Abstimmung mit den Eheleuten Ing-Marie Nordgren und Jochum Pihl wird der beabsichtigte Erwerb gemeinsamer Kontrolle von Nordic Capital Fund VI und der Nordgren/Pihl Familie durch deren Gemeinschaftsunternehmen NPNC Intressenter AB über Nefab AB durch ein öffentliches Übernahmeangebot als Zusammenschluss angemeldet.Betroffener Geschäftszweig: Industrieverpackungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.09.2007 weggefallen.

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