Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

3M Company; Venture - BWB/Z-515 | Bundeswettbewerbsbehörde

3M Company; Venture

BWB/Z-515

04.09.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von 100 % der Anteile an Venture Tape Corporation, Rockland, USA, New Horizin Technologies Incorporated, Rockland, USA, und Venture Tape Europe Corporation, Daventry, Vereinigtes Königreich, durch 3M Company, St. Paul, USA.Betroffener Geschäftszweig: Industrieklebebänder.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.10.2007 weggefallen.

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