Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BayWa AG; DIYCO Einkaufsgesellschaft mbH; HELLWEG Die Profi-Baumärkte GmbH & Co. KG - BWB/Z-514 | Bundeswettbewerbsbehörde

BayWa AG; DIYCO Einkaufsgesellschaft mbH; HELLWEG Die Profi-Baumärkte GmbH & Co. KG

BWB/Z-514

04.09.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft den Erwerb von 50 % des Stammkapitals der DIYCO Einkaufsgesellschaft mbH, Deutschland durch die BayWa AG, Deutschland von der HELLWEG Die Profi-Baumärkte GmbH & Co. KG, Deutschland. Betroffener Geschäftszweig: Bau- und Gartenmärkte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.10.2007 weggefallen.

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