Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Oberösterreichische Rundschau GmbH; redmail Logistik- & Zustellservice GmbH; redmail Medienzustellservice Oberösterreich GmbH - BWB/Z-511 | Bundeswettbewerbsbehörde

Oberösterreichische Rundschau GmbH; redmail Logistik- & Zustellservice GmbH; redmail Medienzustellservice Oberösterreich GmbH

BWB/Z-511

31.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Oberösterreichische Rundschau GmbH, Hafenstraße 1-3, 4020 Linz, FN 279250m, beabsichtigt, die Anteile der redmail Logistik- & Zustellservice GmbH, Faradaygasse 6, 1030 Wien, FN 185501x, an der redmail Medienzustellservice Oberösterreich GmbH, Negrellistraße 34, 3400 Wels, FN 236666p, das sind 25,05% der Geschäftsanteile der redmail Medienzustellservice Oberösterreich GmbH, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Tagzustellung adressierter und nichtadressierter Poststücke.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2007 weggefallen.

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