Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Alcon, Inc.; WaveLight AG
BWB/Z-504
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Alcon, Inc. beabsichtigt den Erwerb von mindestens 75% des Aktienkapitals an WaveLight AG im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots. Die Anteile an WaveLight sind an der Deutschen Börse notiert (Prime Standard). Die Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots wurde am 16. Juli 2007 bekannt gegeben. Der WaveLight Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen das Angebot und empfehlen den WaveLight Aktionären die Annahme des Angebotes.Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von Produkten für refraktive Chirurgie.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.09.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2007 weggefallen.