Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Loacker Recycling GmbH; WHB Hofer GmbH; "CETEC" Beteiligungs GmbH; böhler + sohn GmbH - BWB/Z-503 | Bundeswettbewerbsbehörde

Loacker Recycling GmbH; WHB Hofer GmbH; "CETEC" Beteiligungs GmbH; böhler + sohn GmbH

BWB/Z-503

27.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Hubert Häusle GmbH durch die Loacker Recycling GmbH, die WHB Hofer GmbH, die "CETEC" Beteiligungs GmbH und die böhler + sohn GmbH, basierend auf dem Erwerb sämtlicher Anteile gemäß des Anteilskauf- und Abtretungsvertrages vom 24. Juli 2007. Betroffener Geschäftszweig: Sammeln und Handeln mit Haus- und Gewerbeabfall, Kunststoff, Glas, Holz, Eisen- und Stahlschrott und Nichteisenschrott.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die BWB nimmt am 11.10.2007 ihren Prüfungsantrag ausschließlich aufgrund der Zurückziehung der Zusammenschlußanmeldung durch die Anmelder zurück. Diese Zurücknahme präjudiziert die Bundeswettbewerbsbehörde allerdings nicht in einem allenfalls notwendigen Verfahren auf Prüfung eines Zusammenschlusses bei zukünftiger Anmeldung desselben oder eines ähnlichen Erwerbsvorganges.

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