Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gyproc AB; Scanspac Holding I AB und Scanspac Holding II AB - BWB/Z-502 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gyproc AB; Scanspac Holding I AB und Scanspac Holding II AB

BWB/Z-502

27.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die schwedische Gyproc AB, eine 100%ige Tochter der Saint-Gobain Gruppe, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile der Scanspac Holding I sowie von 100% der Anteile der Scanspac Holding II. Übernehmende Gesellschaft: Gyproc AB, eine 100%ige Tochter der Saint-Gobain Gruppe. Zielunternehmen: Scanspac Holding I, eine 100%ige Tochter der Maxit Gruppe, und Scanspac Holding II, eine 100%ige Tochter der Alcro-Beckers.Betroffene Geschäftszweige: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Wandspachtelmassen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2007 weggefallen.

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