Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CVI Global (Niederlande) BV; TCN Assets BV; Brandboxx Ventures BV; Brandboxx Management BV - BWB/Z-501 | Bundeswettbewerbsbehörde

CVI Global (Niederlande) BV; TCN Assets BV; Brandboxx Ventures BV; Brandboxx Management BV

BWB/Z-501

24.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CVI Global (Niederlande) BV und TCN Assets BV beabsichtigten europaweit in Großhandelszentren (trade marts) zu investieren. Aus diesem Grund beabsichtigt CVI Global (Niederlande) BV 50% der Anteile an Brandboxx Ventures BV und 15% der Anteile an Brandboxx Management BV zu erwerben. BB Ventures soll dabei die Funktion einer Holdinggesellschaft einnehmen. Das Unternehmen wird jedes einzelne Großhandelszentrum durch eine jeweils eigene direkte oder indirekte Tochtergesellschaft halten. BB Management wird die Vermögensverwaltung für die Großhandelszentren übernehmen.Betroffener Geschäftszweig: Vermietung von Gewerbeflächen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2007 weggefallen.

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