Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie AG Oberösterreich Kraftwerke GmbH; Gas- und Dampfkraftwerk Timelkam GmbH; Groupe E AG - BWB/Z-500 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie AG Oberösterreich Kraftwerke GmbH; Gas- und Dampfkraftwerk Timelkam GmbH; Groupe E AG

BWB/Z-500

24.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer 50 %igen Beteiligung an der Gas- und Dampfkraftwerk Timelkam GmbH von der Energie AG Oberösterreich Kraftwerke GmbH durch die Groupe E AG.Betroffene Geschäftszweige: Stromerzeugung und Stromhandel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2007 weggefallen.

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