Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bain Capital Investors, LLC; Thomas H. Lee Advisors, LLC; Clear Channel Communications, Inc. - BWB/Z-494 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bain Capital Investors, LLC; Thomas H. Lee Advisors, LLC; Clear Channel Communications, Inc.

BWB/Z-494

23.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von jeweils etwa 35% der Anteile an Clear Channel Communications, Inc., San Antonio, USA, durch Bain Capital Investors, LLC, Boston, USA und Thomas H. Lee Advisors, LLC, Boston, USA. Betroffene Geschäftszweige: Außenwerbung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.09.2007 weggefallen.

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