Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Equita GmbH & Co Fonds 3 KGaA; LMF Holding GmbH - BWB/Z-493 | Bundeswettbewerbsbehörde

Equita GmbH & Co Fonds 3 KGaA; LMF Holding GmbH

BWB/Z-493

22.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von 100% der Anteile an der LMF Holding GmbH durch Equita GmbH & Co Fonds 3 KGaA. Betroffene Geschäftszweige: Herstellung und Vertrieb von mobilen und stationären Hochleistungs-Kolben- und Schraubenkompressoren (luft- und wassergekühlt) in den Bereichen Öl- und Gasanwendungen, CNG, PET und andere industrielle Anwendungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelder haben am 05.09.2007 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen, da die Umsatzschwellen des § 9 KartG 2005 nicht erreicht werden.

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