Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alfred C. Toepfer International Netherlands B.V., Alfred C. Toepfer International GmbH; Elders Ltd. - BWB/Z-492 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alfred C. Toepfer International Netherlands B.V., Alfred C. Toepfer International GmbH; Elders Ltd.

BWB/Z-492

21.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens unter dem Namen Elders Toepfer Grain Ltd. durch Alfred C. Toepfer International GmbH, Ferdinandstraße 5, 20095 Hamburg, Deutschland und Elders Ltd., 27 Currie Street, Adelaide SA 5000, Australien.Betroffener Geschäftszweig: Erfassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Australien und deren Vermarktung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2007 weggefallen.

zurück zur Übersicht