Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Barclays Private Equity Limited; Global Refund Holdings B.V.; Gallaropoli B.V. - BWB/Z-488 | Bundeswettbewerbsbehörde

Barclays Private Equity Limited; Global Refund Holdings B.V.; Gallaropoli B.V.

BWB/Z-488

16.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Troyglade Limited beabsichtigt, das gesamte ausgegebene und auszugebende Gesellschaftskapital von Global Refund und Gallaropoli B.V. zu erwerben. Troyglade Limited wurde von Fonds gegründet, die im Eigentum von Barclays Private Equity Limited stehen. Barclays Private Equity Limited steht letztlich im Eigentum von Barclays Bank PLC. Betroffener Geschäftszweig: Bereitstellung von Umsatzsteuerrückerstattungs- und Währungsumrechnungsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.09.2007 weggefallen.

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