Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

3i Group plc; DEUTZ Power Systems GmbH & Co KG - BWB/Z-487 | Bundeswettbewerbsbehörde

3i Group plc; DEUTZ Power Systems GmbH & Co KG

BWB/Z-487

16.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

3i Group plc, London, Großbritannien, beabsichtigt, indirekt über die 3i Group Investments LP und weitere, von 3i beratene Fonds sämtliche Anteile an der DEUTZ Power Systems GmbH & Co KG mit Sitz in Mannheim, deren Komplementärin, der DEUTZ Power Systems Verwaltungs GmbH, deren Tochtergesellschaften sowie den Geschäftsbetrieb und die Vermögenswerte der DEUTZ Corporation, Atlanta, der DEUTZ Australia (Pty) Ltd., Braeside, und der DEUTZ France S.A., Gennevilliers, und die Anteile an der Motoren Steffens GmbH, Deutschland, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Komplettanlagen zur dezentralen Energieerzeugung (Gensets).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2007 weggefallen.

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