Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

International Business Machines Corporation, IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; Princeton Softech Corporation - BWB/Z-486 | Bundeswettbewerbsbehörde

International Business Machines Corporation, IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; Princeton Softech Corporation

BWB/Z-486

13.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Anteile der Princeton Softech Incorporated mit dem Sitz in Princeton, New Jersey, USA durch die International Business Machines Corporation mit dem Sitz in Armonk, NY, USA.Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von EDV-Software, insbesondere Database Development and Management Tools Software.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.09.2007 weggefallen.

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