Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schneider Electric S.A.; Freedom Acquisitions, Inc.; Pelco Sales, Inc.; Olive Sales, LLC; Pelco and Subsidiaries - BWB/Z-484 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schneider Electric S.A.; Freedom Acquisitions, Inc.; Pelco Sales, Inc.; Olive Sales, LLC; Pelco and Subsidiaries

BWB/Z-484

10.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet wird - mit Zustimmung der Verkäuferinnen Freedom Acquisitions, Inc., Pelco Sales, Inc. und Olive Sales, LLC - der beabsichtigte Erwerb der alleinigen Kontrolle über Pelco and Subsidiaries, einer Gesellschaft mit dem Sitz in Clovis, CA, durch Schneider Electric S.A., einer nach französischem Recht errichteten Kapitalgesellschaft, basierend auf dem Erwerb sämtlicher Anteile gemäß dem Kaufvertrag vom 1. August 2007.Betroffener Geschäftsbereich: Videoüberwachung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.09.2007 weggefallen.

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