Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Transcom Worldwide GmbH; IS-Inkasso Service GmbH; IS Forderungsmanagement GmbH - BWB/Z-483 | Bundeswettbewerbsbehörde

Transcom Worldwide GmbH; IS-Inkasso Service GmbH; IS Forderungsmanagement GmbH

BWB/Z-483

09.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von insgesamt jeweils 100 % der Anteile der IS-Inkasso Service GmbH und der IS Forderungsmanagement GmbH durch die Transcom Worldwide GmbH von den Verkäuferinnen ISKU Privatstiftung und KA-WA Privatstiftung. Betroffener Geschäftszweig: Risiko- und Forderungsmanagement.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.08.2007 weggefallen.

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