Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tommy Hilfiger Europe BV; Tommy Hilfiger Footwear Europe GmbH; Hamm Shoe & Accessories Company Beteiligungs GmbH - BWB/Z-480 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tommy Hilfiger Europe BV; Tommy Hilfiger Footwear Europe GmbH; Hamm Shoe & Accessories Company Beteiligungs GmbH

BWB/Z-480

06.08.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tommy Hilfiger Europe BV, Amsterdam, Niederlande, beabsichtigt, sämtliche Anteile an der Tommy Hilfiger Footwear Europe GmbH, Osnabrück, Deutschland, von der Hamm Shoe & Accessories Company Beteiligungs GmbH zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Gestaltung und Großhandelsvertrieb von Herren-, Damen- und Kinderschuhen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2007 weggefallen.

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