Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AXA Investment Managers Private Equity Europe S.A.; SF-Chem Holding AG
BWB/Z-476
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beabsichtigter indirekter Erwerb der alleinigen Kontrolle über die SF-Chem Holding AG, mit dem Sitz in Pratteln, Schweiz, durch die AXA Investment Managers Private Equity Europe S.A., einer Konzerngesellschaft der AXA-Gruppe, deren Konzernobergesellschaft AXA S.A. mit dem Sitz in Paris ist, gemäß dem Abtretungsvertrag vom 11. Juli 2007.Betroffene Geschäftszweige: Märkte für Acetylchlorid; Salzsäure; Natriumhydroxid; Monochloressigsäure; Chloroazetylchlorid.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.08.2007 weggefallen.