Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Carnival Corporation; Carnival plc; TUI AG
BWB/Z-475
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Carnival Corporation und Carnival plc beabsichtigen durch Ihre Tochter Costa Crociere S.p.A. gemeinsam mit der TUI AG ein Joint Venture unter alleiniger Kontrolle von Costa zu gründen, wobei TUI als Minderheitsgesellschafterin in einem ersten Schritt 5 % und in einem zweiten Schritt weitere 20 % erwerben soll, um Kreuzfahrten zu entwickeln, zu vermarkten und zu betreiben. Betroffener Geschäftszweig: Kreuzfahrten, Tourismus.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelder haben am 05.09.2007 ihre Anmeldung zurückgezogen. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat daher ihren Prüfungsantrag am 11.09.2007 zurückgezogen.
Das Kartellgericht hat das Prüfungsverfahren infolge der Zurückziehung des Prüfungsantrages am 12.10.2007 eingestellt.