Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Alpine Mayreder Bau GmbH; Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H.; Ploier + Hörmann Bau GmbH; Asphaltwerk Sierning GmbH
BWB/Z-471
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 10 % der Geschäftsanteile an Asphaltwerk Sierning GmbH von Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H. sowie Erwerb von 30 % der Geschäftsanteile an Asphaltwerk Sierning GmbH von Ploier + Hörmann Bau GmbH durch Alpine Mayreder Bau GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Asphaltmischgut.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2007 weggefallen.