Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DUFF Privatstiftung; WIENER STÄDTISCHE Allgemeine Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP - BWB/Z-470 | Bundeswettbewerbsbehörde

DUFF Privatstiftung; WIENER STÄDTISCHE Allgemeine Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP

BWB/Z-470

25.07.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aufstockung der Anteile an der FUTURELAB Holding GmbH durch die DUFF Privatstiftung um 41,66 % auf 58,33 % und der Erwerb gemeinsamer Kontrolle über FUTURELAB Holding GmbH durch die DUFF Privatstiftung und die WIENER STÄDTISCHE Allgemeine Versicherung AG VIENNA INSURANCE GROUP. Betroffener Geschäftszweig: medizinisch-diagnostische Labordienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2007 weggefallen.

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