Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
LEONI Cable Spain; FURAS S.A.
BWB/Z-466
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beabsichtigter Erwerb eines wesentlichen Teiles der materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände von FURAS S.A., einer nach spanischem Recht errichteten und bestehenden Gesellschaft mit dem Sitz in Piera (Barcelona), durch die LEONI Cable Spain, einer nach spanischem Recht neu errichteten und bestehenden Gesellschaft mit dem Sitz in Barcelona, einer Konzerngesellschaft der LEONI-Gruppe, auf der Grundlage eines Kaufvertrages, der spätestens am 24. Juli 2007 unterzeichnet werden soll. Betroffene Geschäftszweige: jene für Nieder- und Mittelspannungskabelmeterware für den Elektrizitäts- und Signaltransport in Elektrogeräten (Industriekabelmeterware); sowie der (konfektionierten) Netzanschlussleitungen.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.08.2007 weggefallen.