Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CROSS Industries AG; SARPEDON Management Consulting GmbH & Co "AEAG" KEG - BWB/Z-462 | Bundeswettbewerbsbehörde

CROSS Industries AG; SARPEDON Management Consulting GmbH & Co "AEAG" KEG

BWB/Z-462

16.07.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von 25,01 % der Anteile an der SARPEDON Management Consulting GmbH & Co "AEAG" KEG, Wien, Österreich, von der Herbert Liaunig Privatstiftung, Wien, Österreich, sowie weiterer rund 37,49 % der Anteile an der SARPEDON Management Consulting GmbH & Co "AEAG" KEG, Wien, Österreich, von der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, jeweils durch die CROSS Industries AG, Wels, Österreich, welche damit die alleinige Kontrolle über die SARPEDON Management Consulting GmbH & Co "AEAG" KEG erlangen wird.Betroffener Geschäftszweig: Warmwasserspeicher.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.08.2007 weggefallen.

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