Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mondi Packaging AG; Unterland Flexible Packaging Aktiengesellschaft - BWB/Z-457 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mondi Packaging AG; Unterland Flexible Packaging Aktiengesellschaft

BWB/Z-457

10.07.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mondi Packaging AG, Wien, beabsichtigt, 100 % der Aktien an Unterland Flexible Packaging Aktiengesellschaft, Kufstein, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Plastikfolien und flexible Verpackungen für Endverbraucher (consumer flexibles).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2007 weggefallen.

zurück zur Übersicht