Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MVK Service GmbH; XXXLutz GmbH; Hiendl Gruppe - BWB/Z-453 | Bundeswettbewerbsbehörde

MVK Service GmbH; XXXLutz GmbH; Hiendl Gruppe

BWB/Z-453

06.07.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MVK Service GmbH, eine Gesellschaft, die im kartellrechtlichen Sinne aufgrund der Personengleichheit der Geschäftsführung der Muttergesellschaft der Firma MVK Service GmbH, die Firma "ASF"-Leasing-Gesellschaft m.b.H, und der Firma XXXLutz GmbH zum XXXLutz-Konzern zu zählen ist, beabsichtigt, 100 % der Kommandit- und Geschäftsanteile der zur Hiendl-Gruppe gehörenden Gesellschaften zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Möbeleinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurücknahme der Prüfungsanträge

Die Amtssparteien haben in Hinblick auf die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens ihre Prüfungsanträge mit Schreiben vom 02.11.2007 zurückgenommen.

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