Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LEIPA Georg Leinfelder GmbH; PAWAG Verpackungsgesellschaft mbH; Reuther Verpackung GmbH & Co KG; United Flexibles GmbH - BWB/Z-444 | Bundeswettbewerbsbehörde

LEIPA Georg Leinfelder GmbH; PAWAG Verpackungsgesellschaft mbH; Reuther Verpackung GmbH & Co KG; United Flexibles GmbH

BWB/Z-444

25.06.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Einstieg der LEIPA Georg Leinfelder GmbH mit Sitz in Deutschland, 16303 Schwedt/Oder, Kuhheide 34, als 33% Gesellschafter der United Flexibles GmbH mit Sitz in Deutschland, 56564 Neuwied, Elisabethstraße 6, durch den Erwerb von je einem Sechstel des Stammkapitals der United Flexibles GmbH von der PAWAG Verpackungsgesellschaft mbH, A-6922 Wolfurt, Achstraße 38, und von der Reuther Verpackung GmbH & Co KG, D-56564 Neuwied, Elisabethstraße 6, die bisher je 50% der Anteile an der United Flexibles gehalten haben.Betroffener Geschäftszweig: Markt für Herstellung und Vertrieb von Verpackungen und Verpackungsmittel, insbesondere für flexible Verpackungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.07.2007 weggefallen.

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