Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Generali Holding Vienna AG; BAWAG-Versicherung Aktiengesellschaft; P.S.K. Versicherung AG - BWB/Z-437 | Bundeswettbewerbsbehörde

Generali Holding Vienna AG; BAWAG-Versicherung Aktiengesellschaft; P.S.K. Versicherung AG

BWB/Z-437

20.06.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von rund 50,01% an BAWAG-Versicherung Aktiengesellschaft, Wien, nach deren Verschmelzung mit P.S.K. Versicherung AG, Wien, durch Generali Holding Vienna AG, Wien.Betroffener Geschäftszweig: Direktversicherung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.07.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.07.2007 weggefallen.

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