Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Argantis Beteiligungs-Holding GmbH; ARAGORN Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH; Murnauer Markenvertrieb GmbH - BWB/Z-436 | Bundeswettbewerbsbehörde

Argantis Beteiligungs-Holding GmbH; ARAGORN Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH; Murnauer Markenvertrieb GmbH

BWB/Z-436

19.06.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Argantis Beteiligungs-Holding GmbH beabsichtigt, mittelbar durch die ARAGORN Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH 62,5% der Geschäftsanteile an der Murnauer Markenvertrieb GmbH, Trebur zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Markt für zahnaufhellende Produkte, für Körperpflegeprodukte und im untergeordneten Umfang für Tees.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.07.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.07.2007 weggefallen.

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