Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Österreichische Post AG; meiller direct GmbH - BWB/Z-433 | Bundeswettbewerbsbehörde

Österreichische Post AG; meiller direct GmbH

BWB/Z-433

15.06.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.06.2007 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Österreichische Post AG beabsichtigt sämtliche Anteile an der meiller direct GmbH mit Sitz in Schwandorf (Deutschland) zu übernehmen.Betroffene Geschäftszweige: Druckdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.07.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.07.2007 weggefallen.

zurück zur Übersicht