Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Salveo Beteiligungs GmbH; MWZ Beteiligungs GmbH; MWZ Finance S.à.r.l. - BWB/Z-428 | Bundeswettbewerbsbehörde

Salveo Beteiligungs GmbH; MWZ Beteiligungs GmbH; MWZ Finance S.à.r.l.

BWB/Z-428

08.06.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Salveo Beteiligungs GmbH beabsichtigt, sämtliche Anteile an MWZ Beteiligungs GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Stuttgart, sowie sämtliche Anteile an MWZ Finance S.à.r.l., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht mit Sitz in Luxemburg, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Markt für Anlagenbau, Gebäude- und Liegenschaftsbetreuung, Luft- und Reinraumtechnik, der Automation von Produktionsanlagen sowie der Herstellung lüftungstechnischer Komponenten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.07.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.07.2007 weggefallen.

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