Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
POLYTEC Holding AG, POLYTEC Intex GmbH; Automotive Group ISE INTEX GmbH
BWB/Z-426
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die POLYTEC Holding AG, Hörsching, Österreich, hat durch ihr verbundenes Unternehmen POLYTEC Intex GmbH (derzeit noch: Blitz 07-505 GmbH), Morsbach-Lichtenberg (derzeit noch: München), Deutschland, den beabsichtigten Erwerb der Vermögensgegenstände der insolventen Automotive Group ISE INTEX GmbH, Morsbach, Deutschland, als Zusammenschluss angemeldet. Betroffener Geschäftszweig: Markt zur Entwicklung und Produktion von Kunststoffteilen für die Fahrzeug-/Automobilindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.07.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2007 weggefallen.