Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Opportunity Fund; Cimbria A/S - BWB/Z-425 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Opportunity Fund; Cimbria A/S

BWB/Z-425

06.06.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT Opportunity Fund, vertreten durch EQT Opportunity Limited, Guernsey, Channel Islands, beabsichtigt mittelbar (im Wege der Kimba Holding A/S, Dänemark) 60% der Aktien der Cimbria A/S, Thisted, Dänemark, zu erwerben. Betroffene Geschäftszweige: Erzeugung und Vertrieb von Maschinen für die Verarbeitung von Getreide und Saatgut, für den Massenumschlag, für die Ölgewinnung und die Luftreinigung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.07.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.07.2007 weggefallen.

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