Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Moser Holding AG; Telesystem Tirol GmbH - BWB/Z-424 | Bundeswettbewerbsbehörde

Moser Holding AG; Telesystem Tirol GmbH

BWB/Z-424

05.06.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Moser Holding AG mit Sitz in Innsbruck, FN 37129 b, beabsichtigt, von der Stadtgemeinde Innsbruck 18,8% der Geschäftsanteile an der Telesystem Tirol GmbH mit Sitz in Innsbruck, FN 38730g, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Übermittlung von Rundfunksignalen, Internetzugang und Telefonie in Tirol.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.07.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.07.2007 weggefallen.

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