Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dubai Aerospace Enterprise (DAE) Limited; Piedmont/Hawthorne Holdings, Inc.; Standard Aero Acquisition Holdings, Inc. - BWB/Z-416 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dubai Aerospace Enterprise (DAE) Limited; Piedmont/Hawthorne Holdings, Inc.; Standard Aero Acquisition Holdings, Inc.

BWB/Z-416

31.05.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb indirekter Alleinkontrolle über Piedmont/Hawthorne Holdings, Inc und Standard Aero Acquisition Holdings, Inc von The Carlyle Group durch Dubai Aeorospace Enterprise (DAE) Limited.Betroffener Geschäftszweig: Maintenance, Repair und Overhaul (Wartung, Instandsetzung und technische Überholung).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2007 weggefallen.

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