Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ARQUES Delta Aktive Verwaltung GmbH; ARQUES Immobilien Verwaltungs-GmbH; WUB Wagner´sche Univ.-Druckerei Gesellschaft mbH
BWB/Z-414
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb des Betriebs der im Konkurs befindlichen WUB Wagner´sche Univ.-Druckerei Gesellschaft mbH durch die Arquana International Print & Media AG im Wege der Arquana Austria Holding GmbH (derzeit noch Arques delta Aktiva Verwaltung GmbH) und der Arquana Print Austria GmbH (derzeit noch Arques Immobilien Verwaltungs-GmbH). Betroffener Geschäftszweig: Druckereien.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.06.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.06.2007 weggefallen.