Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VIVATIS Holding Beteiligungs-GmbH; Weinbergmaier Tiefkühlkost GmbH; TK-Transport & Service GmbH - BWB/Z-412 | Bundeswettbewerbsbehörde

VIVATIS Holding Beteiligungs-GmbH; Weinbergmaier Tiefkühlkost GmbH; TK-Transport & Service GmbH

BWB/Z-412

29.05.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 80 % der Geschäftsanteile an Weinbergmaier Tiefkühlkost GmbH,  Wolfern, und TK-Transport & Service GmbH, Wolfern, durch VIVATIS Holding Beteiligungs-GmbH, Linz. Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung von Tiefkühlkost.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.06.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.06.2007 weggefallen.

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