Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mediaset SpA, Cyrte Fund II B.V., GS Capital Partners VI Fund, L.P.; Endemol N.V. - BWB/Z-409 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mediaset SpA, Cyrte Fund II B.V., GS Capital Partners VI Fund, L.P.; Endemol N.V.

BWB/Z-409

25.05.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mediaset SpA, Cyrte Fund II B.V. und GS Capital Partners VI Fund, L.P. beabsichtigen, gemeinsam sämtliche Anteile an Endemol N.V. zu erwerben. Aus diesem Grund haben die Investoren ein Investmentvehikel unter dem Namen Edam Acquisition B.V. gegründet, das zu gleichen Teilen im Eigentum von den Mediacinco Cartera S.L., Cyrte Fund II B.V. und GS Capital Partners VI Fund, L.P. steht und als Beteiligungsgesellschaft fungieren soll. Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von Fernsehsendungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.06.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2007 weggefallen.

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