Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH; NÖ Landesbank-Hypothekenbank AG - BWB/Z-408 | Bundeswettbewerbsbehörde

NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH; NÖ Landesbank-Hypothekenbank AG

BWB/Z-408

24.05.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH beabsichtigt, 100 % der Anteile an der VBET-Holding GmbH und somit neben den bereits unmittelbar gehaltenen 59,19 % mittelbar weitere 40,81 % der Aktien an der Niederösterreichische Landesbank-Hypothekenbank Aktiengesellschaft zu erwerben. Bei der damit verbundenen Auflösung des Syndikatsvertrages samt Zusatzvereinbarungen kann die Auffassung vertreten werden, dass die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH einen beherrschenden Einfluss auf die Niederösterreichische Landesbank-Hypothekenbank Aktiengesellschaft erwirbt. Betroffener Geschäftszweig: Universalbankengeschäft (bestehend aus den Bereichen Privatkundengeschäft, Firmenkundengeschäft mit Nicht-Banken, Geldmarkt- und Wertpapiergeschäft, Leasinggeschäft sowie Immobiliengeschäft).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.06.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.06.2007 weggefallen.

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