Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch GmbH; Pharmatec GmbH - BWB/Z-406 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch GmbH; Pharmatec GmbH

BWB/Z-406

22.05.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Pharmatec GmbH, Dresden, Deutschland, durch Robert Bosch GmbH, Gerlingen, Deutschland, und/oder Konzerngesellschaften der Robert Bosch GmbH. Betroffener Geschäftszweig: Verpackungstechnik sowie die Bereiche Erzeugung, Lagerung und Verteilung von Rein- und Reinstmedien, Anlagen zur Produktsterilisation und Prozessanlagen für die pharmazeutische Industrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.06.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.06.2007 weggefallen.

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