Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LEONI Kabel Holding GmbH & Co KG; SiliTherm s.r.l. - BWB/Z-405 | Bundeswettbewerbsbehörde

LEONI Kabel Holding GmbH & Co KG; SiliTherm s.r.l.

BWB/Z-405

21.05.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von 80% der Geschäftsanteile an der SiliTherm s.r.l., einer nach italienischem Recht errichteten und bestehenden Gesellschaft mit Sitz in Monticella d´Ongina, durch die durch LEONI Kabel Holding GmbH & Co KG, einer nach deutschem Recht errichteten und bestehenden Gesellschaft mit Sitz in Nürnberg, einer Konzerngesellschaft der LEONI-Gruppe, deren Konzernobergesellschaft die LEONI AG mit Sitz in Nürnberg ist, auf der Grundlage des Abtretungsvertrages vom 11. Mai 2007. Betroffener Geschäftszweig: Hochtemperaturkabel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.06.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2007 weggefallen.

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