Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DBAG Fund V Co-Investor GmbH & Co. KG; DBAG Fund V International GmbH & Co. KG; DBAG Fund V GmbH & Co. KG; DBAG Fund V Konzern GmbH & Co. KG; CH2 GmbH; Coperion Real Estate Verwaltungs-GmbH
BWB/Z-404
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an CH2 GmbH, Stuttgart, Deutschland, und Coperion Real Estate Verwaltungs-GmbH, Stuttgart, Deutschland, durch DBAG Fund V Co-Investor GmbH & Co. KG, DBAG Fund V International GmbH & Co. KG, DBAG Fund V GmbH & Co. KG und DBAG Fund V Konzern GmbH & Co. KG.Betroffener Geschäftszweig: Compoundier-Systeme und Schüttgutanlagen.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.06.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.06.2007 weggefallen.