Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Air Liquide Industriegase GmbH & Co KG; Lurgi AG - BWB/Z-402 | Bundeswettbewerbsbehörde

Air Liquide Industriegase GmbH & Co KG; Lurgi AG

BWB/Z-402

16.05.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Lurgi AG, Frankfurt am Main, Deutschland, durch Air Liquide Industriegase GmbH & Co KG, Düsseldorf, Deutschland, sowie Erwerb sämtlicher Anteile an Lurgi, Inc., Memphis, Tennessee, USA, durch American Air Liquide Holdings, Inc, USA. Betroffener Geschäftszweig: Anlagenbau.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.06.2007 weggefallen.

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