Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HF II Beteiligungs GmbH; HF Drei Beteiligungs GmbH; Keymile GmbH; Keymile AG - BWB/Z-399 | Bundeswettbewerbsbehörde

HF II Beteiligungs GmbH; HF Drei Beteiligungs GmbH; Keymile GmbH; Keymile AG

BWB/Z-399

15.05.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Direkter Erwerb von 100% der Anteile an Keymile GmbH, Hannover, Deutschland und indirekter Erwerb von 100% der Anteile an Keymile AG, Bern, Schweiz, durch HF II Beteiligungs GmbH, sowie allenfalls auch der Erwerb bestimmter Immaterialgüterrechte und ausländischer Beteiligungen durch die HF Drei Beteiligungs GmbH sowie direkter Erwerb von höchstens 40% der Anteile an der HF II Beteiligungs GmbH durch Dr. Ziaedin Chahabadi und damit indirekter Erwerb von jeweils höchstens 40% der Anteile an Keymile GmbH sowie Keymile AG.* Betroffener Geschäftszweig: Telekommunikation.* Der kursiv gestellte Text beschreibt einen nicht anmeldebedürftigen Sachverhalt und stellt nach Erklärung der Anmelder nur eine nähere Erläuterung des Sachverhaltes dar. Dieser Sachverhalt ist daher nicht als Teil der Anmeldung zu sehen. 

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.06.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.06.2007 weggefallen.

zurück zur Übersicht