Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs AG; Rosenberger GmbH; SCHLOTTERER ROLLLADEN-SYSTEME GmbH - BWB/Z-397 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs AG; Rosenberger GmbH; SCHLOTTERER ROLLLADEN-SYSTEME GmbH

BWB/Z-397

09.05.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Unmittelbarer Erwerb von jeweils 30 % der Anteile der Rosenberger GmbH sowie der SCHLOTTERER ROLLLADEN-SYSTEME GmbH, jeweils mit dem Sitz in Salzburg, Österreich durch die Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Linz, Österreich. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Rollläden, Raffstores, Dreh- und Schiebeläden und Insektenschutzgittern.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.06.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.05.2007 weggefallen.

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