Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Merrill Lynch International Bank Limited; Strategic Value Global Opportunities Master Fund, L.P.; W. Goebel Porzellanfabrik GmbH & Co. KG; Goebel Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH; Goebel Art GmbH
BWB/Z-396
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Merrill Lynch International Bank Limited, Dublin, und Strategic Value Global Opportunities Master Fund, L.P., George Town, Gran Cayman, beabsichtigen, aus der Insolvenzmasse der W. Goebel Porzellanfabrik GmbH & Co. KG, der Goebel Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und der Goebel Art GmbH, alle Rödental, Deutschland, die wesentlichen Vermögensgegenstände und die wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen zu übernehmen. Betroffener Geschäftszweig: Dekorationsgegenstände aus Porzellan (ua "Hummel-Figuren").
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2007 weggefallen.