Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cerberus Capital Management, L.P.; Remington Arms Company, Inc. - BWB/Z-395 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cerberus Capital Management, L.P.; Remington Arms Company, Inc.

BWB/Z-395

07.05.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ein von der Cerberus Gruppe, USA kontrolliertes Unternehmen beabsichtigt, alle Anteile an RACI Holding, Inc., einer in Delaware eingetragenen Gesellschaft, und dadurch indirekte Kontrolle über RACI Holding. Inc´s 100%-ige Tochtergesellschaft Remington Arms Company, Inc, USA zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Schusswaffen und Munition.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2007 weggefallen.

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