Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

conwert Immobilien Invest AG; conwert Management GmbH; ECO Management GmbH; RESAG Baumanagement GmbH; RESAG Home Immobilienverwaltung GmbH; RESAG Business Immobilienverwaltung GmbH; Insurance Financial Services GmbH; WPB Baumanagement GmbH - BWB/Z-539 | Bundeswettbewerbsbehörde

conwert Immobilien Invest AG; conwert Management GmbH; ECO Management GmbH; RESAG Baumanagement GmbH; RESAG Home Immobilienverwaltung GmbH; RESAG Business Immobilienverwaltung GmbH; Insurance Financial Services GmbH; WPB Baumanagement GmbH

BWB/Z-539

10.10.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.10.2007 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von jeweils 100 % der Anteile an conwert Management GmbH, ECO Management GmbH, RESAG Baumanagement GmbH, RESAG Home Immobilienverwaltung GmbH, RESAG Business Immobilienverwaltung GmbH, Insurance Financial Services GmbH, WPB Baumanagement GmbH, der Erwerb einer 49%-Beteiligung an RESAG Immobilienmakler GmbH sowie der mittelbare Kontrollerwerb über ECO Business-Immobilien AG durch conwert Immobilien Invest AG. Betroffener Geschäftszweig: Real Estate, insbesondere Erwerb, Entwicklung, Vermietung und Verkauf von Immobilien. Subsidiär auch Hausverwaltung sowie Immobilien- und Versicherungsmaklerwesen.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.11.2007 weggefallen.

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