Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Berlin & Co Capital S.a.r.l.; HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG - BWB/Z-388 | Bundeswettbewerbsbehörde

Berlin & Co Capital S.a.r.l.; HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG

BWB/Z-388

02.05.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Berlin & Co Capital S.a.r.l. beabsichtigt, Anteile an der HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG zu erwerben, wodurch ein Beteiligungsgrad der Berlin & Co Capital S.a.r.l. an der HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG von 25 % plus eine Aktie erreicht wird. Betroffener Geschäftszweig: Bankwesen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.05.2007 weggefallen.

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